Stadtratssitzung 26.07.2021

TOP 1: Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kindertagesstätten

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Aufgrund der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung haben wir uns auch mit dem Thema der Lüftung von Klassenräumen befasst.

Sachgebietsleiter Herr  Stefan Geigenberger präsentierte uns die Thematik mit einer sehr aufschlussreichen Präsentation. In der Diskussion ist es wichtig zwischen Luftreiniger/Luftfilter und RLT (Raumlufttechnische Anlagen) zu unterscheiden. Durch das Umweltbundesamt findet eine Aufteilung des Bedarfes in 3 Kategorien statt.

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Die Förderquote des Freistaates Bayern liegt aktuell bei max 50% bis max. 1750.-€, bei RLT sind Förderquoten bis zu 80% möglich. Bisher wurden 8 Filter durch die Stadt Immenstadt beschafft. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, in allen Räumen in denen sich Kinder <12 Jahren aufhalten Luftfilter, bzw. dezentrale Lüftungsanlagen zu beschaffen. Insgesamt sind dies ca. 170 Stück. Die Kosten der Stadt werden je nach Förderquote zwischen 240.000.-€ und 375.000.-€ liegen. Es gab im Vorfeld einen runden Tisch mit den Schulleitern, Kindergartenleitern, Elternbeiratsvorsitzenden, etc. um das Vorgehen abzustimmen.

Kosten Lueftungsanlagen

Der Stadtrat hat folgendes einstimmig beschlossen:

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung folgende Maßnahmen durchzuführen und zu beschaffen:

  1. Entwicklung eines Lüftungsleitfadens und Bereitstellung an die Einrichtungen bis spätestens zum neuen Schuljahr 2021/2022.

  2. Zeitnahe Überprüfung der derzeitigen Lüftungsmöglichkeiten in den Einrichtungen (Öffnen der Fenster) und Lösungen schaffen (z.B. defekte Fenster wieder gangbar machen; Kosten derzeit unbekannt)

  3. Für die Grundschule Stein soll die derzeit vorhandene RLT coronagerecht umgebaut und umprogrammiert werden.

  4. Für die Grundschule Königsegg soll ein Konzept zur Beschaffung für zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen erstellt werden.

  5. Die 5. Und 6. Klassen der weiterführenden Schulen sollen mit dezentralen Lüftungsanlagen für die Klassenräume und mobilen Luftreinigungsgeräten für die Fachräume ausgestattet werden.

  6. Die Kindergärten sollen mit dezentralen Lüftungsanlagen in den Gruppenräumen und mit mobilen Luftreinigungsgeräten für die Nebenräume ausgestattet werden. Für den Kindergarten Stein werden nur zwei mobile Luftreinigungsgeräte beschafft, da im Rahmen der Sanierung eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen ist.

  7. Für die Punkte 3 sowie 4 bis 6 soll hinsichtlich der Beschaffung von dezentralen Lüftungsanlagen die Bundesförderung in Höhe von 80 % in Anspruch genommen werden. Maximal 200.000 € fürbestehende Anlagen je Organisationseinheit und maximal 500.000 € für neu zu errichtende Anlagen je Organisationseinheit.

  8. Für die Punkte 4 bis 6 soll hinsichtlich der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten die Landesförderung in Höhe von 50 % in Anspruch genommen werden.

  9. Für Räume in den weiterführenden Schulen der höheren Jahrgänge, die nicht ausreichend gelüftet werden können, sollen zusätzlich mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden. Diese werden mit dem Landesprogramm zu 50 % gefördert. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 1.750 € pro Raum.

    Die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen einschließlich der Position Unvorhergesehenes 797.500 € Abzüglich der Förderung in Höhe von 559.000 € verbleibt ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 238.500 €.

 

TOP 2: Verkaufsoffener Feiertag am 03.10.2021

Um die Planung des verkaufsoffenen Feiertag am 03.10.2021 weiterführen zu können, ist ein Stadtratsbeschluß erforderlich. Einstimmig wurde beschlossen:

  •  den verkaufsoffenen Sonntag am 03.10.2021 zu genehmigen, sofern es die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässt.
  •  unter  Voraussetzung der beigefügten Verordnung wie sie sich aus Anlage  zur Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Stadtratssitzung vom 26.07.2021 ergibt.
  •  und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Stellungnahmen der nötigen Stellen (Evang.-Luth. Kirchengemeinde Immenstadt, Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Kath. Pfarramt St. Nikolaus, Landratsamt Oberallgäu, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. und Handwerkskammer Schwaben) einzuholen.

 

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