TOP 1: Beschaffung von Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kindertagesstätten
Aufgrund der Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung haben wir uns auch mit dem Thema der Lüftung von Klassenräumen befasst.
Sachgebietsleiter Herr Stefan Geigenberger präsentierte uns die Thematik mit einer sehr aufschlussreichen Präsentation. In der Diskussion ist es wichtig zwischen Luftreiniger/Luftfilter und RLT (Raumlufttechnische Anlagen) zu unterscheiden. Durch das Umweltbundesamt findet eine Aufteilung des Bedarfes in 3 Kategorien statt.
Die Förderquote des Freistaates Bayern liegt aktuell bei max 50% bis max. 1750.-€, bei RLT sind Förderquoten bis zu 80% möglich. Bisher wurden 8 Filter durch die Stadt Immenstadt beschafft. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, in allen Räumen in denen sich Kinder <12 Jahren aufhalten Luftfilter, bzw. dezentrale Lüftungsanlagen zu beschaffen. Insgesamt sind dies ca. 170 Stück. Die Kosten der Stadt werden je nach Förderquote zwischen 240.000.-€ und 375.000.-€ liegen. Es gab im Vorfeld einen runden Tisch mit den Schulleitern, Kindergartenleitern, Elternbeiratsvorsitzenden, etc. um das Vorgehen abzustimmen.
Der Stadtrat hat folgendes einstimmig beschlossen:
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung folgende Maßnahmen durchzuführen und zu beschaffen:
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Entwicklung eines Lüftungsleitfadens und Bereitstellung an die Einrichtungen bis spätestens zum neuen Schuljahr 2021/2022.
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Zeitnahe Überprüfung der derzeitigen Lüftungsmöglichkeiten in den Einrichtungen (Öffnen der Fenster) und Lösungen schaffen (z.B. defekte Fenster wieder gangbar machen; Kosten derzeit unbekannt)
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Für die Grundschule Stein soll die derzeit vorhandene RLT coronagerecht umgebaut und umprogrammiert werden.
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Für die Grundschule Königsegg soll ein Konzept zur Beschaffung für zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen erstellt werden.
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Die 5. Und 6. Klassen der weiterführenden Schulen sollen mit dezentralen Lüftungsanlagen für die Klassenräume und mobilen Luftreinigungsgeräten für die Fachräume ausgestattet werden.
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Die Kindergärten sollen mit dezentralen Lüftungsanlagen in den Gruppenräumen und mit mobilen Luftreinigungsgeräten für die Nebenräume ausgestattet werden. Für den Kindergarten Stein werden nur zwei mobile Luftreinigungsgeräte beschafft, da im Rahmen der Sanierung eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen ist.
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Für die Punkte 3 sowie 4 bis 6 soll hinsichtlich der Beschaffung von dezentralen Lüftungsanlagen die Bundesförderung in Höhe von 80 % in Anspruch genommen werden. Maximal 200.000 € fürbestehende Anlagen je Organisationseinheit und maximal 500.000 € für neu zu errichtende Anlagen je Organisationseinheit.
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Für die Punkte 4 bis 6 soll hinsichtlich der Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten die Landesförderung in Höhe von 50 % in Anspruch genommen werden.
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Für Räume in den weiterführenden Schulen der höheren Jahrgänge, die nicht ausreichend gelüftet werden können, sollen zusätzlich mobile Luftreinigungsgeräte beschafft werden. Diese werden mit dem Landesprogramm zu 50 % gefördert. Die Höchstgrenze der Förderung liegt bei 1.750 € pro Raum.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen einschließlich der Position Unvorhergesehenes 797.500 € Abzüglich der Förderung in Höhe von 559.000 € verbleibt ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 238.500 €.
TOP 2: Verkaufsoffener Feiertag am 03.10.2021
Um die Planung des verkaufsoffenen Feiertag am 03.10.2021 weiterführen zu können, ist ein Stadtratsbeschluß erforderlich. Einstimmig wurde beschlossen:
- den verkaufsoffenen Sonntag am 03.10.2021 zu genehmigen, sofern es die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässt.
- unter Voraussetzung der beigefügten Verordnung wie sie sich aus Anlage zur Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Stadtratssitzung vom 26.07.2021 ergibt.
- und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Stellungnahmen der nötigen Stellen (Evang.-Luth. Kirchengemeinde Immenstadt, Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Kath. Pfarramt St. Nikolaus, Landratsamt Oberallgäu, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. und Handwerkskammer Schwaben) einzuholen.
TOP 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Stadtratssitzung vom 22.06.2021
Es gab keine Einwände, deshalb gilt dieses als beschlossen.
TOP 2: Aussetzung der Vorauszahlung Fremdenverkehrsbeitrag
Auf Veranlassung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes wurden die Fremdenverkehrsbeiträge für 2019, sowie den daraus resultierenden Vorrauszahlungen für 2021 angepasst. Leider gab es hierbei bei der Berechnung einen Softwarefehler und fehlerhafte Bescheide. Die bereits versendeten Bescheide werden durch die Verwaltung in der Sommerpause geheilt.
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Vorrauszahlung der Fremdenverkehrsbeitrage für 2021 ausgesetzt werden, die Verwaltung zur Überprüfung und ggf. Neufestsetzung dieser beauftragt wird und die Verwaltung bis spätestens Ende 2021 die Veranlagung und die Vorraussetzung festlegt.
TOP 3: Bekanntmachung der Einführung eines Bürgertickets für den Ringbus
Unter dem Tagesordnungspunkt wurder der Beschluss der nichtöffentlichen Stadtratsstizung vom 20.05.2021 förmlich bekanntgegeben.
Die Stadt Immenstadt macht bei dem Ringbusbus der AGT (Alpsee Grüten Tourismus GmbH) mit. Somit kann jeder Bürger dieses Bürgerticket für 9,95€/Monat nutzen. Nach schwierigen Verhandlungen konnte dieses zusammen mit den Gemeinden Blaichach, Burgberg, Rettenberg und Sonthofen initiiert werden. Der Bus kann von 09:00 Uhr - 18:00 Uhr an Werktagen, sowie das gesamten Wochenende, 365 Tage im Jahr bis zum Ende des Probebetriebes Ende 2022 genutzt werden.
Der Stadtrat beschloss unter Vorbehalt der Zustimmung der Regierung von Schwaben, dass die Verwaltung die erforderlichen Schritte und notwendigen Maßnahmen trifft um die Verträge abzuschliessen.
TOP 4: Bauleitplanung
4.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Bühl Mitte"
Die Vertreter des Architekturbüro Dietrich Unterfaller, Herr Stemm und Fr. Fumagalli stellten das aktualisierte Projekt vor. Die Gebäude sollen in 2 Bauabschnitten erstellt werden. Die Stellplätze, bzw. das im Bauabschnitt 2 Parkdeck ist den Hausgästen vorbehalten. Bei den Bauabschnitten wird versucht den Baumbestand teilweise zu erhalten.
Das westliche Gebäude soll einen kleinen gastronimischen Bereich mit ca 48 Innenplätzen und 24 Außenplätzen. Zusätzlich ist ein Kiosk vorgesehen. Die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist innerhalb 5 Jahren vorgesehen. Der 2. Bauabschnitt soll innerhalb 8 Jahren erfolgen.
Der Stadtrat hat mit 1 Gegenstimme den Aufstellungsbeschß zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
4.2 Baugebiet Akams
4.2.1 Nachprüfungsantrag kaltes Nahwärmenetz Vorlage: 2021/0218
Aufgrund eines Nachprüfungsantrages durch den Stadtrat Markus Fetzer, welcher durch 6 Stadträtinnen und Stadträten unterstützt wurde, war es Aufgabe des Stadtrates sich mit dem bereits im Bauausschuß abgelehnten Thema's kaltes Nahwärmenetz nochmals zu befassen.
Aufgrund der Bürgerbeteiligung im Vorfeld der Planungen für das Baugebiet Akams kam es zur Anregung zur Überprüfung alternativer Energiekonzepte für das geplante Baugebiet. Unter anderem wurde das Konzept "kaltes Nahwärmenetz" durch Herrn Ing. Otto Reisig vorgestellt. Prinzipiell ist wäre diese Art der Energieversorgung auch für das Baugebiet geeignet. Es müssten jedoch umfangreiche Voruntersuchungen, sowie eine Machbarkeitsstudie erstellt werden um Födergelder zu erzielen. Aus den Erfahrungen von Herrn Reisig (unter anderem am Beispiel: Markt Burgheim's) ist mit einem Zeitverzug von ca. 2-3 Jahren zu rechnen. Ebenfalls sind zusätzliche Erschließungskosten von ca. 30-70.-€/qm zu erwarten.
Der Stadtrat begrüßte den Vorschlag unseres JA-Stadtrates Ulrich Kennerknecht das vergleichbare Konzept wie im Baugebiet Rauhenzell/Hirtenbichl anzuwenden. Hierbei erhielt jeder Bauträger eine Rückvergütung auf den Bauplatzpreis für Energieeffizientes, nachhaltiges Bauen.
Der Stadtrat hat mit 9:15 Stimmen gegen den Nachprüfungsantrag gestimmt.
4.2.2 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 26.09.2019 und erneuter Aufstellungsbeschluss "Baugebiet Akams" Vorlage: 2021/0216
Einstimmig wurde der bestehende Aufstellungsbeschluss vom 26.09.2029 aufgehoben.
4.2.3 Billligungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan "Baugebiet Akams" Vorlage: 2021/0217
Nachdem Frau Knupfr von dem Planungsbüro Lars Conult den bereits im Bauausschuß vorgestellten Bebauungsplanentwurf dem Stadtrat vorgestellt hat, wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluß für den Bebauungsplan "Baugebiet Akams" mit 1 Gegenstimme beschlossen.
TOP 5: Verkehrsangelegenheiten Antrag SPD Fraktion Fahrradstraßen
Der Stadtrat diskutierte über Antrag der SPD Stadtratsfraktion in den obrigen gelb markierten Bereichen Fahrradstrassen einzurichten. Die Mehrheit des Stadtrates befürwortete nach einigen Diskussionen den Vorschlag der Stadtverwaltung wahrzunehmen und ein Mobilitätskonzept (für alle Verkehrsteilehmer) durch einen Fachplaner erstellen zu lassen.
Der Antrag der SPD Fraktion wurde mit 16:7 Stimmen abgelehnt. Es erfolgte jedoch der Beschluß mit 22:1, Angebote für ein nachhaltiges Mobilitätskonzept einzuholen.
TOP 6: Bühl - Verbesserung der Verkehrssituation
Aufgrund der Einwände der Einwohner von Trieblings wurde durch den Bürgermeister zusammen mit der Verwaltung ein Kompromiss zu dem Beschluß des Bau- und Umweltausschusses vom 08.06.2021 ausgehandelt. Dieser sieht nun Tempo 30 auf der Strecke zwischen der „Römerbrücke“ und der Zufahrt zum „Gut Hochreute“ in der Zeit vom 01.05.– 30.9. vor. In Richtung Trieblings bleibt die 50 km/h bestehen.
Der Kompromiss wurde mit 19:4 Stimmen beschlossen.
TOP 7: Bauleitplanung Akams
Entfällt, da unter 4.2 behandelt.
TOP 8: KiGa Stein - Vollmacht Erster Bürgermeister Auftragsvergabe in der Sommerpause
Aufgrund der Sommerpause des Stadtrates und den anstehenden Auftragsvergaben für die Baumaßnahmen Kindergarten Stein wird der Bürgermeister ermächtigt für den kurzen Zeitaum bis 30.09.2021 sein Handlungsbudget zu überschreiten.
Ergebnis: Einstimmig
TOP 9: Anfragen und Berichte
Bürgermeister Sentner berichtete über ein weiteres Projekt, um den bestehenden IT Sanierungsstau zu beheben. Aufgrund des Support Endes der Schulplattform soll für das kommende Schuljahr diese auf die Software iServ umgestellt werden. Vorraussichtlich wird diese Software 5.-€ pro Schüler/Jahr kosten. Insgesammt wird dieses mit den Schulleitern abgesprochene Vorgehen ca. 30.000.-€ in Anspruch nehmen.
Des weiteren gab es eine Anfrage der Stadträtin Frau Holzmann. Diese wurde jedoch bereits durch den Bürgermeister und der Fraktionsvorsitzenden Frau Oppold geklärt.